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   BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90   

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BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90 (https://dejure.org/1992,1759)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1992 - 3 C 29.90 (https://dejure.org/1992,1759)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 3 C 29.90 (https://dejure.org/1992,1759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaft - Milcherzeugung - Betriebseinheit - Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 288
  • NVwZ 1993, 897 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 352
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß der bisherige Pächter gegen die dem Verpächter nach Pachtbeendigung erteilte Bescheinigung über den Referenzmengenübergang mit der Anfechtungsklage vorgehen kann und daß auch seine Klagebefugnis zu bejahen ist (Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - Buchholz 451.512 Nr. 27 = RdL 1991, 101).

    Daß diese Differenzierung des Pächterschutzes mit höherrangigem Recht vereinbar ist, hat der Senat mit Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - BVerwGE 87, 94 bereits entschieden.

    Bei einer Stücklandpacht - also bei "Teilen eines Betriebs" im Sinne des § 7 MGV - ist dies regelmäßig anders; sie stellt für sich genommen typischerweise nicht die Lebensgrundlage für Pächter oder Verpächter dar (BVerwGE 87, 94 ).

  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90
    Obwohl der deutsche Verordnungsgeber Pächterschutz aus agrarpolitischer Sicht für geboten erachtete, ihn sogar schon zu einem Zeitpunkt gewährte, zu dem es noch der gemeinschaftsrechtlichen Ermächtigung ermangelte (vgl. BVerwGE 84, 140), hat er ihn gänzlich ausgeschlossen bei Rückgabe des gesamten Betriebes.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Dieses Ziel macht den ungekürzten Übergang der Referenzmenge bei Rückgewähr des Pachtbetriebes nach Auslaufen des Vertrages erforderlich (Urteil vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 3 C 29.90 - BVerwGE 91, 288, 292).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 37.92

    Ausmaß des Übergangs von Referenzmengen durch die Rückgabe einer gepachteten

    Wie der erkennende Senat in seinemUrteil vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 3 C 29.90 - (BVerwGE 91, 288 = Buchholz 451.512 Nr. 67) näher ausgeführt hat, liegt dem § 7 MGV ein eigenständiger Betriebsbegriff zugrunde, der zulässigerweise von der gemeinschaftsrechtlichen Definition des Betriebes abweicht.

    Pachtet wie im vorliegenden Fall der beigeladene Pächter Stückland - also bloße Betriebsteile - hinzu, so wird dadurch die Hofstelle nicht ihrerseits zum bloßen Teil eines Betriebes im Sinne des § 7 Abs. 3 a MGV, denn wird ein Betrieb verpachtet, so wird nach demSenatsurteil vom 10. Dezember 1992 (BVerwG 3 C 29.90 - BVerwGE 91, 288 = Buchholz 451.512 Nr. 67) auch ein Betrieb zurückgegeben.

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 34.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Pächterschutz ausschließende Rückgabe

    Dies waren Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 i.d.F. der Verordnung (EWG) Nr. 590/85 sowie Art. 7 Nrn. 1, 2 und 4 VO (EWG) Nr. 1546/88. Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des erkennenden Senats lassen diese Vorschriften erkennen, daß der Gemeinschaftsgesetzgeber die Referenzmenge - vorbehaltlich der den Mitgliedstaaten in Abs. 4 der erstgenannten Verordnung eingeräumten Befugnis, diese ganz oder zum Teil dem ausscheidenden Pächter zuzuteilen - nach Ablauf des Pachtverhältnisses grundsätzlich dem Verpächter zukommen lassen wollte, der wieder die Verfügungsgewalt über den Betrieb erlangt (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 3 C 29.90 - BVerwGE 91, 288, 289 und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - BVerwGE 94, 143, 146; EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989, Rs C - 5/88, Slg. 1989, 2609, Rn. 13).

    Bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 1992 (BVerwG 3 C 29.90 - a.a.O.) hat der Senat dargelegt, daß unter einem Betrieb im Sinne von § 7 Abs. 3 a MGV eine funktional selbständige Produktionseinheit zu verstehen sei.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 9 A 1745/97

    Ausgestaltung der Berechnung der Höhe des Übergangs von Milchreferenzmengen durch

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1992 - 3 C 29.90 -, AgrarR 1993, 183; Urteil vom 16. September 1993 - 3 C 37.92 -, AgrarR 1994, 136; Urteil vom 15. November 1990 - 3 C 42.88 -, BVerwGE 87, 94; Urteil vom 24. März 1994 - 3 C 5.93 -, RdL 1995, 137; Beschluß vom 12. Dezember 1994 - 3 B 46.94 - Beschluß vom 17. Mai 1995 - 3 B 34.95 -, AgrarR 1995, 350.

    vgl. zum Betriebsbegriff der MGV: BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1992 - 3 C 29.90 -, a.a.O.; Urteil vom 16. September 1993 - 3 C 37.92 -, a.a.O.

  • BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93

    Übergang von Referenzmengen anlässlich der Rückgabe eines gepachteten Hofes vom

    War ein gesamter Betrieb verpachtet und mit anderen Flächen des Pächters zu einer neuen Betriebseinheit verbunden worden, so wird bei Pachtende ein Gesamtbetrieb zurückgewährt (vgl. BVerwGE 91, 288 und Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - Buchholz a.a.O. S. 342).

    Die Versagung von Pächterschutz im Referenzmengenbereich bei Rückgabe eines gesamten Betriebes an den Verpächter steht, wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, mit höherrangigem Recht im Einklang (vgl. BVerwGE 87, 94 ; BVerwGE 91, 288 ; Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37.91 - UA S. 9).

  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92

    Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge -

    Was unter einem:Betrieb i.S. von § 7 MGV zu verstehen ist, hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 3 C 29.90 - (BVerwGE 91, 288) und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - (BVerwGE 94, 143) näher ausgeführt.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00

    Referenzmengenübergang bei Rückgabe ganzer Betriebe; Referenzmengenberechnung der

    Im Urteil vom 10. Dezember 1992 (- BVerwG 3 C 29.90 - BVerwGE 91, 288, 291) wird hierzu u.a. ausgeführt: Der deutsche Verordnungsgeber habe sich bei der Versagung des Pächterschutzes bei Rückgabe ganzer Betriebe nicht in erster Linie von den Interessen des Verpächters leiten lassen, vielmehr habe er vornehmlich den Belangen der milcherzeugenden Landwirte ohne eigenen Grundbesitz Rechnung tragen wollen, die auf die Pachtung von Betrieben angewiesen seien, die in Hinblick auf ihre Referenzmengenausstattung eine rentable Bewirtschaftung ermöglichten.
  • BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00

    SLOM-Referenzmenge - Milchproduktion - Referenzmenge - Futterfläche -

    Nach Art. 7 Abs. 1 VO Nr. 857/84 und der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist zwar --vorbehaltlich der den Mitgliedstaaten in Abs. 4 der Vorschrift eingeräumten Befugnis, die Referenzmenge eines Betriebes im Falle der Beendigung eines Pachtverhältnisses ganz oder zum Teil einem ausscheidenden Pächter zuzuteilen, von welcher Ermächtigung § 7 MGV Gebrauch macht-- die Referenzmenge nach Ablauf des Pachtverhältnisses grundsätzlich auf den Verpächter zu übertragen, der wieder die Verfügungsgewalt über seinen Betrieb erlangt (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1989, 2609; BVerwG-Urteile vom 10. Dezember 1992 3 C 29.90, BVerwGE 91, 288, und vom 16. September 1993 3 C 37.92, BVerwGE 94, 143).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 7 S 1170/92

    Übergang einer Referenzmenge bei Beendigung eines Pachtverhältnisses - Abgrenzung

    Dementsprechend wird auch in der Rechtsprechung allgemein auf die Sicht des Verpächters abgestellt (vgl. BVerwG, Urt.v. 10.12.1992 - 3 C 29.90 - OVG Lüneburg, Urt.v. 23.4.1987, zit. bei Düsing, aaO., Fußnote 3, und Urt. v. 14.4.1988, AgrarR 1988, 329 (330); OVG Münster, Urt.v. 29.6.1988, AgrarR 1989, 108; OVG Schleswig-Holstein, Beschl.v. 17.1.1992, AgrarR 1992, 372; ebenso Lukanow/Nies, Die Milchgarantiemengen- Regelung, 3. Aufl., S. 65 f.).

    Wenn dem das Urteil des BVerwG vom 10.12.1992 - 3 C 29.90 - zu widersprechen scheint, so beziehen sich dessen Ausführungen allein auf die Frage, ob für die Annahme eines ganzen Betriebes oder eines Betriebsteiles die Pächter- oder die Verpächtersicht maßgebend ist.

  • VGH Hessen, 06.03.1996 - 8 UE 3223/94

    Rücknahme eines Milchaufgabevergütungsbescheides; zum Betriebsbegriff

    Ob der Begriff des "gesamten Betriebes" in § 15c Abs. 3 MAVV - und damit insgesamt im Rahmen der Milchaufgabevergütungs-Verordnungen - eher an dem Betriebsbegriff des Art. 12 Buchstabe d VO (EWG) Nr. 857/84 zu orientieren ist (dafür spricht § 3 Abs. 3 MAVV), oder ob der Betriebsbegriff heranzuziehen ist, wie er der Milch-Garantiemengen-Verordnung zugrundeliegt (s. dazu BVerwG, U. v. 10.12.1992 - 3 C 29.90 -, BVerwGE 91, 291 = Buchholz Nr. 67 zu MGVO; U. v. 16.09.1993 - 3 C 37.92 -, Buchholz Nr. 81 zu MGVO; U. v. 01.09.1994 - 3 C 1.92 -, Buchholz Nr. 97 zu MGVO), kann ebenfalls dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 12.12.1994 - 3 B 46.94

    Verlust der Eigenschaft als Milcherzeugungsflächen bei Verlagerung der

  • BVerwG, 13.10.1994 - 3 C 26.92

    Betrieb nach Gemeinschaftsrecht - Landwirtschaftliche Betriebe - Einheitliche

  • VG Düsseldorf, 22.11.2002 - 15 K 2097/00

    Übergang von Milchreferenzmengen durch Rückgabe eines landwirtschaftlichen

  • OVG Niedersachsen, 14.12.1995 - 3 L 1537/95

    Milch-Garantiemenge; Teil eines Betriebs; Pacht

  • BVerwG, 29.06.1994 - 3 B 28.94

    Erfordernis einer konkret formulierten Rechtsfrage im Rahmen der Begründung einer

  • VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 1261/03

    Pflicht eines Milcherzeugers zum Nachweis des Übergangs der

  • OVG Niedersachsen, 22.03.1993 - 3 L 184/90

    Landwirtschaft; Milcherzeugung; Milchquote; Eigenbedarf; Anerkennung der

  • VG Oldenburg, 20.11.2002 - 12 B 4429/02

    Milchquote; Begründungszwang bei Sofortvollzug

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